Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 177/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 16. Juni 1999 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 63/1999) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 16. Juni 1999 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 1999,) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2018
Dokumentnummer
NOR40209859