Norm Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke× ▾ ‹›Gliederung Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke Fassungen (Gesetz) ab 28.12.2018 — BGBl. II Nr. 372/2018 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute28.12.2018 BGBl. II Nr. 372/2018 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.12.2018 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3