Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BMöDS-Grundausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 17/2019 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 606/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 17 aus 2019, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 606 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Ressortinterne theoretische Ausbildung
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Die ressortinterne theoretische Ausbildung besteht aus
zwei Modulen gemäß Abs. 3 für Auszubildende der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A 2, A, B, v1 oder v2;zwei Modulen gemäß Absatz 3, für Auszubildende der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A 2, A, B, v1 oder v2;
einem Modul gemäß Abs. 3 für Auszubildende der übrigen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen.einem Modul gemäß Absatz 3, für Auszubildende der übrigen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen.
(2)Absatz 2,Ein Modul hat dem Tätigkeitsbereich der oder des Auszubildenden zu entsprechen oder einen engen Bezug dazu aufzuweisen. Die Auszubildenden der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A 2, A, B, v1 oder v2 haben in diesem eine Projektarbeit zu verfassen. Das Thema der Projektarbeit ist der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter nach Festlegung bekannt zu geben. Der Mindestumfang der Projektarbeit (reiner Text ohne Verzeichnisse und eventuelle Anhänge) sollte 20 Seiten für Auszubildende der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A/A 1/v1 und 10 Seiten für Auszubildende der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe B/A 2/v2 betragen. Dabei ist die Schriftart Times New Roman oder Calibri, Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand 1,5 und Absatz linksbündig, zu verwenden.
(3)Absatz 3,Die Module der ressortinternen theoretischen Ausbildung sind aus der folgenden Themensammlung auszuwählen:
Rechtliche Grundsatzangelegenheiten (inklusive Legistik und parlamentarische Angelegenheiten)
Organisations- und Verwaltungsmanagement
Personalgrundlagen (inkl. Bildung und Bildungsmanagement im Bund, HR-Controlling und Mobilitätsförderung)
Haushaltsrechtliche Grundlagen und Wirkungsorientierte Steuerung (inkl. Better Regulation, Wirkungsorientierte Steuerung in der Bundesverwaltung)
Sportgrundsatzangelegenheiten, Fördermittelmanagement im Rahmen der Bundessportförderung
Angelegenheiten des Gesundheits-, Breiten- und Schulsports
Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensport
Sportmedizin, Sportwissenschaft, Sporttechnik
Dienst- und Besoldungsrecht
Pensionsrechtliche Angelegenheiten, Karenzrecht
Innovation und Innovationsmanagement
Medien- und Kulturtechniken in der Verwaltung (inkl. digitale Transformation)
(4)Absatz 4,Die in Abs. 3 genannten Module der ressortinternen theoretischen Ausbildung sind keine Module im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2.Die in Absatz 3, genannten Module der ressortinternen theoretischen Ausbildung sind keine Module im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2,
Schlagworte
Verwendungsgruppe, Organisationsmanagement, Gesundheitssport, Breitensport, Nachwuchssport, Leistungssport, Medientechnik
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2021
Dokumentnummer
NOR40212233