Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Post-Erhebungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 27/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Text
Anlage 5
Erhebungsbereich: Informationen über Paketzustelldienste
Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
Anzahl der Personen, die während des vorausgegangenen Kalenderjahres für den Paketzustelldienstanbieter tätig und an der Erbringung der Paketzustelldienste in dem Mitgliedstaat, in dem der Anbieter niedergelassen ist, beteiligt waren | Anzahl | Halbjahreswerte | Unterschieden in Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Vorübergehend Beschäftigte, Selbstständige |
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Zuletzt aktualisiert am
01.02.2019
Dokumentnummer
NOR40212671