Norm Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden× ▾ ‹›Gliederung Suchen Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden Fassungen (Gesetz) ab 01.04.2019 — BGBl. II Nr. 43/2019 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.04.2019 BGBl. II Nr. 43/2019 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3