Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 62/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen
L 2/2019/XXII/96/1
Geltungsbereich
Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.
Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnik ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnik, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2019
Dokumentnummer
NOR40213410