Rechtstracker.at

Anl. 8 Muth-AV 2019

Fassungen
ab 01.07.2019 — BGBl. II Nr. 117/2019 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 8 heute01.07.2019 BGBl. II Nr. 117/2019 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 117 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 8

Inkrafttretensdatum

01.07.2019BGBl. II Nr. 117/2019

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

Muth-AV 2019

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Beachte

Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 17, Absatz 2,

Text

Anlage 8

Wissenschaftliche Kompetenzen (eigenverantwortliche Berufsausübung)

Die Absolventinnen/Absolventen haben wissenschaftliche Kompetenzen erworben, um die Aufgaben des Berufsfeldes dem Stand der Wissenschaft und den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Praxis entsprechend zu lösen.

Die Absolventin/Der Absolvent kann

  1. Ziffer eins
    aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse im nationalen und internationalen Bereich recherchieren, einordnen und kritisch reflektieren;
  2. Ziffer 2
    wissenschaftliche Fragestellungen aus dem berufsspezifischen Bereich formulieren;
  3. Ziffer 3
    einen Bezug zwischen gängigen wissenschaftlichen Theorien und dem Praxisfeld herstellen;
  4. Ziffer 4
    relevante wissenschaftliche Forschungsmethoden auswählen und anwenden sowie die erhobenen Daten für die Beantwortung der Fragestellungen aufbereiten;
  5. Ziffer 5
    wissenschaftliche Erkenntnisse und Phänomene zur beruflichen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung nutzbar machen.
  6. Ziffer 6
    die Grundprinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis in ihren/seinen eigenen Arbeiten umsetzen.

Im RIS seit

14.05.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2019

Gesetzesnummer

20010636

Dokumentnummer

NOR40214388