Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sozialhilfe-Statistikgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 41/2019Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
46/02 Sonstiges Statistik
Text
Anlage zu Art. IIAnlage zu Artikel römisch zwei
Die Länder stellen der Bundesanstalt Statistik Österreich monatlich bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats Merkmale über die Bezugsberechtigten von Leistungen der Sozialhilfe im Wege der automationsunterstützten Datenübermittlung zur Verfügung. Dazu gehören:
Auf Personenebene:
verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen
„Amtliche Statistik“ (vbPK-AS)
für die Verarbeitung in der Transparenzdatenbank (vbPK-ZP-TD)
Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft
Identifikationsnummer der Person
Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode
Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode
Staatsangehörigkeit der Person (inkl. Staatenlose)
Staatsangehörigkeit und Geburtsort der leiblichen Eltern
Stellung der Person in der Haushaltsgemeinschaft
Leistungsbezug des Kindes (ja/nein)
Aufenthaltsrechtlicher Status der Person
Subsidiär schutzberechtigt
Höhe der Leistungen
Art und Höhe der Sachleistungen
Einsatz der Arbeitskraft der Person
Nicht arbeitsfähig (befristet oder unbefristet)
Alter (außerhalb des erwerbsfähigen Alters)
Höhe des angerechneten Erwerbseinkommens
Höhe der angerechneten AMS-Leistung
Höhe des angerechneten Unterhaltes
Höhe des angerechneten Kinderbetreuungsgeldes
Höhe der angerechneten Pension
Höhe der sonstigen angerechneten Einkunftsarten
Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühung
Leistung bzw. Vergünstigung zum Arbeitsanreiz
Einbezug in die Krankenversicherung
Auf Haushaltsgemeinschaftenebene:
Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft
Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode
Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode
Höhe der Leistungen
Art und Höhe der Sachleistungen
Höhe der Zahlungen für Lebensunterhalt
Höhe der Sachleistungen für ergänzenden Wohnungsaufwand
Höhe der Zahlungen für die Krankenversicherung
Höhe der Zahlungen für sonstige Krankenhilfe
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2019
Dokumentnummer
NOR40214613