Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schulqualitätsmanagement
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 158/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
1. Teil
Allgemeines
Ziele
§ 1.Paragraph eins,
Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements haben zur Erfüllung des Bildungsauftrages der österreichischen Schule, insbesondere zur Optimierung der Lernbedingungen und der Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler durch Schaffung und Etablierung geeigneter Rahmenbedingungen und Maßnahmen beizutragen. Dabei sind die Kriterien der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einzuhalten.
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2019
Dokumentnummer
NOR40215285