Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schulqualitätsmanagement
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 158/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Aufgaben der Schulqualitätsmanagerinnen oder Schulqualitätsmanager für Berufsschulen
§ 14.Paragraph 14,
(1)Absatz eins,Eine Bedienstete oder ein Bediensteter des Schulqualitätsmanagements für Berufsschulen hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
die von der Leiterin oder vom Leiter des Bereichs Pädagogischer Dienst übertragenen Aufgaben gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 9,die von der Leiterin oder vom Leiter des Bereichs Pädagogischer Dienst übertragenen Aufgaben gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins bis 9,
die Aufgaben gemäß §§ 5 bis 12 im Hinblick auf die Berufsschulen,die Aufgaben gemäß Paragraphen 5 bis 12 im Hinblick auf die Berufsschulen,
die Erstellung von Landeslehrplänen unter Berücksichtigung der in den Bundesrahmenlehrplänen definierten Parametern,
die Wahrnehmung der Aufgaben der Schulbehörde erster Instanz gem. § 8b Berufsausbildungsgesetz – BAG, BGBl. Nr. 142/1969,die Wahrnehmung der Aufgaben der Schulbehörde erster Instanz gem. Paragraph 8 b, Berufsausbildungsgesetz – BAG, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, die Koordination der Beschulung der Berufsschulpflichtigen gem. § 8b Abs. 1 und 2 BAG,die Koordination der Beschulung der Berufsschulpflichtigen gem. Paragraph 8 b, Absatz eins und 2 BAG,
die Mitwirkung und pädagogische Expertise bei der Festlegung länderübergreifender Schulsprengel durch die Bildungsdirektion oder Landesregierung sowie
die Wahrnehmung der Funktion als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für alle Fragen zur dualen Ausbildung insbesondere für Sozialpartner, Arbeitsmarktservice und überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen.
(2)Absatz 2,§ 14 Abs. 1 Z 3 bis 7 ist auch für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements, die einer Bildungsregion angehören und unter anderem für Berufsschulen zuständig sind, wahrzunehmen.Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer 3 bis 7 ist auch für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements, die einer Bildungsregion angehören und unter anderem für Berufsschulen zuständig sind, wahrzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2019
Dokumentnummer
NOR40215298