Norm Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft× ▾ ‹›Gliederung Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft Fassungen (Gesetz) ab 15.09.1949 — BGBl. Nr. 210/1949 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.09.1949 BGBl. Nr. 210/1949 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 15.09.1949 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2