Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
02.07.2019 bis 20.03.2023 — BGBl. II Nr. 175/2019 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 102.07.201920.03.2023 BGBl. II Nr. 175/2019 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 70/2023

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundausbildungsverordnung-BKA

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2019, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

02.07.2019BGBl. II Nr. 175/2019

Außerkrafttretensdatum

20.03.2023aufgehoben durch BGBl. II Nr. 70/2023

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Beachte

teilweise materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 606 aus 2020, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 512 aus 2022,

Text

Anlage 1: Inhalte und Gesamt- bzw. Mindeststundenanzahl der Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule gemäß §5 Absatz 4, für die Bereiche des Bundeskanzleramtes Zentralleitung, sowie des ÖsterreichischenStaatsarchives ausgenommen Verwendungen im Archivdienst

  1. Ziffer römisch eins
    Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1 im rechtskundigen Dienst

Kursinhalte

Gesamtstunden

Prüfung

Recht

Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes

24

Ja

Anwendung des Europarechts im innerstaatlichen Bereich

24

Ja

Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie

Grundzüge Finanzierung und Haushaltsrecht

16

Ja

Das Ministerium und der  nachgeordnete (ausgegliederte) Bereich

16

Ja

Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule

Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen)

48

Nein

Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module

Ressortteil

20

Nein

Digitale Arbeitswelt

16

Nein

Selbstmanagement/Teamarbeit

16

Nein

Rhetorik

16

Nein

Gesamtstundenausmaß

196

 

  1. Ziffer römisch zwei
    Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1 im allgemeinen Verwaltungsdienst

Kursinhalte

Gesamtstunden

Prüfung

Recht

 

 

Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes

24

Ja

Anwendung des Europarechts im innerstaatlichen Bereich

16

Ja

Österreichisches Verfassungsrecht

24

Ja

Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie

Grundzüge Finanzierung und Haushaltsrecht

16

Ja

Das Ministerium und der nachgeordnete (ausgegliederte) Bereich

16

Ja

Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule

Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen)

48

Nein

Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module

Ressortteil

20

Nein

Digitale Arbeitswelt

16

Nein

Selbstmanagement/Teamarbeit

16

Nein

Gesamtstundenausmaß

196

 

  1. Ziffer römisch drei
    Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A2 und v2 im allgemeinen Verwaltungsdienst

Kursinhalte

Gesamtstunden

Prüfung

Recht

Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes

24

Ja

Anwendung des Europarechts im innerstaatlichen Bereich

16

Ja

Österreichisches Verfassungsrecht

24

Ja

Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens

24

Ja

Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie

Grundzüge Finanzierung und Haushaltsrecht

16

Ja

Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule

Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen)

32

Nein

Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module

Ressortteil

20

Nein

Digitale Arbeitswelt

16

Nein

Selbstmanagement/Teamarbeit

16

Nein

Gesamtstundenausmaß

188

 

  1. Ziffer römisch vier
    Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 und v3 sowie A4 und v4 im allgemeinen Verwaltungsdienst

Kursinhalte

Gesamtstunden

Prüfung

Recht

Grundzüge der Bundesverwaltung

16

Ja

Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes

16

Ja

Österreichisches Verfassungsrecht

24

Ja

Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie

Grundzüge Finanzierung und Haushaltsrecht

16

Ja

Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule

Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen)

32

Nein

Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module

Ressortteil

20

Nein

Digitale Arbeitswelt

16

Nein

Kundenorientierung in der Verwaltung

16

Nein

Gesamtstundenausmaß

156

 

  1. Ziffer römisch fünf
    Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen h1, h2 und h3

Kursinhalte

Gesamtstunden

Prüfung

Recht

Grundzüge der Bundesverwaltung

16

Nein

Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes

16

Nein

Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module

Ressortteil

20

Nein

Gesamtstundenausmaß

52

 

Im RIS seit

02.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2023

Gesetzesnummer

20010690

Dokumentnummer

NOR40215492