Rechtstracker.at

§ 10

Fassungen
ab 01.10.2020 — BGBl. II Nr. 191/2019 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 10 heute01.10.2020 BGBl. II Nr. 191/2019 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

01.10.2020BGBl. II Nr. 191/2019

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Praktische Prüfung

Prüfarbeit

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Die Prüfung ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung von betrieblichen Arbeitsaufträgen durchzuführen.

    Schwerpunkt konstruktiver Betonbau:

  2. Absatz 2,Die Prüfarbeit für den Schwerpunkt konstruktiver Betonbau hat sechs der folgenden Aufgabenstellungen gem. Absatz 2, Ziffer eins bis Ziffer 8, unter Einschluss von Arbeitsplanung sowie Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu umfassen, wobei jedenfalls die Aufgabenstellungen Ziffer eins bis Ziffer 2 und Ziffer 6 bis Ziffer 8, enthalten sein müssen:
    1. Ziffer eins
      Durchführen einer einfachen Aufgabe im Bereich des Baumanagements zB Planen des Personaleinsatzes oder Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes,
    2. Ziffer 2
      Vermessen von einfachem Gelände und fachgerechtes Dokumentieren der Vermessungsarbeiten,
    3. Ziffer 3
      Durchführen von Arbeiten zur Herstellung eines Bauteiles aus Stahlbeton aus dem Bereich Brückenbau (zB Tragwerk, Widerlager, Schleppplatte):
      1. Litera a
        Lesen von Plänen und Skizzen und Umsetzen der erfassten Informationen,
      2. Litera b
        Feststellen des Materialbedarfs,
      3. Litera c
        Messen, Abstecken und Anlegen mit digitalen Vermessungsgeräten,
      4. Litera d
        Aufmessen und Erstellen einer Aufmaßskizze zur Massenermittlung,
      5. Litera e
        Herstellen einer konventionellen, einer System- oder einer Sonderschalung (zB Sichtbetonschalungen),
      6. Litera f
        Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen,
      7. Litera g
        Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton,
      8. Litera h
        Bearbeiten (Glätten, Abziehen) von Beton,
      9. Litera i
        Ausgleichen und Nachbehandeln einer Betonoberfläche,
      10. Litera j
        Herstellen von Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen.
    4. Ziffer 4
      Durchführen von Arbeiten zur Herstellung einer Flachgründung:
      1. Litera a
        Lesen von Plänen und Skizzen und Umsetzen der erfassten Informationen,
      2. Litera b
        Feststellen des Materialbedarfs,
      3. Litera c
        Messen, Abstecken und Anlegen mit digitalen Vermessungsgeräten,
      4. Litera d
        Aufmessen und Erstellen einer Aufmaßskizze zur Massenermittlung,
      5. Litera e
        Herstellen einer konventionellen oder einer Systemschalung,
      6. Litera f
        Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen,
      7. Litera g
        Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton,
      8. Litera h
        Bearbeiten (Glätten, Abziehen) von Beton,
      9. Litera i
        Ausgleichen und Nachbehandeln einer Betonoberfläche,
      10. Litera j
        Herstellen von Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen.
    5. Ziffer 5
      Durchführen von Arbeiten zur Herstellung eines Bauteiles aus Stahlbeton im konstruktiven Betonbau (zB Stützwand, Überplattung):
      1. Litera a
        Lesen von Plänen und Skizzen und Umsetzen der erfassten Informationen,
      2. Litera b
        Feststellen des Materialbedarfs,
      3. Litera c
        Messen, Abstecken und Anlegen mit digitalen Vermessungsgeräten,
      4. Litera d
        Aufmessen und Erstellen einer Aufmaßskizze zur Massenermittlung,
      5. Litera e
        Aufbauen, Umsetzen und Abbauen von Rüstungen,
      6. Litera f
        Herstellen einer konventionellen Schalung, Systemschalung oder einer Schalung mit einem Schalwagen,
      7. Litera g
        Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen,
      8. Litera h
        Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton,
      9. Litera i
        Bearbeiten (Glätten, Abziehen) von Beton,
      10. Litera j
        Ausgleichen und Nachbehandeln einer Betonoberfläche,
      11. Litera k
        Herstellen von Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen.
    6. Ziffer 6
      Herstellen einer Probe für die Betonprüfung.
    7. Ziffer 7
      Durchführen von Arbeiten an Spannbetonbauteilen im Hochbau zB Verlegen von Spanngliedern unter Beachtung des Korrosionsschutzes oder Vorspannen oder Verpressen von Spanngliedern.
    8. Ziffer 8
      Durchführen einer Aufgabe im Bereich der Baudokumentation zB Führen eines Bautageberichts inklusive Beweissicherung oder Durchführen einer einfachen Baudokumentation mittels elektronischem Datenmanagement – EDM.
  3. Absatz 3,Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung, die Anforderungen der Berufspraxis und des Schwerpunkts konstruktiver Betonbau jedem Prüfungskandidaten/jeder Prüfungskandidatin Aufgaben zu stellen, die in der Regel in zehn Stunden ausgeführt werden können. Hierbei ist den Aufgabenstellungen gemäß Absatz 2, Ziffer eins bis Ziffer 2 und Ziffer 7 bis Ziffer 8, eine Dauer von vier Stunden zugrunde zu legen.

    Schwerpunkt Stahlbetonhochbau:

  4. Absatz 4,Die Prüfarbeit für den Schwerpunkt Stahlbetonhochbau hat sechs der folgenden Aufgabenstellungen gem. Absatz 4, Ziffer eins bis Ziffer 8, unter Einschluss von Arbeitsplanung sowie Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu umfassen, wobei jedenfalls die Aufgabenstellungen Ziffer eins und Ziffer 5 bis Ziffer 8, enthalten sein müssen:
    1. Ziffer eins
      Durchführen einer einfachen Aufgabe im Bereich des Baumanagements zB Planen des Personaleinsatzes oder Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes,
    2. Ziffer 2
      Durchführen von Arbeiten zur Herstellung eines Bauteiles aus Stahlbeton aus dem Bereich mehrgeschoßiger Hochbau oder Hallenbau:
      1. Litera a
        Lesen von Plänen und Skizzen und Umsetzen der erfassten Informationen,
      2. Litera b
        Feststellen des Materialbedarfs,
      3. Litera c
        Messen, Abstecken und Anlegen mit digitalen Vermessungsgeräten,
      4. Litera d
        Aufmessen und Erstellen einer Aufmaßskizze zur Massenermittlung,
      5. Litera e
        Herstellen einer konventionellen, einer System- oder Sonderschalung (zB Sichtbetonschalungen),
      6. Litera f
        Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen,
      7. Litera g
        Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton,
      8. Litera h
        Bearbeiten (Glätten, Abziehen) von Beton,
      9. Litera i
        Ausgleichen und Nachbehandeln einer Betonoberfläche,
      10. Litera j
        Herstellen von Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen.
    3. Ziffer 3
      Durchführen von Arbeiten zur Herstellung einer Flachgründung:
      1. Litera a
        Lesen von Plänen und Skizzen und Umsetzen der erfassten Informationen,
      2. Litera b
        Feststellen des Materialbedarfs,
      3. Litera c
        Messen, Abstecken und Anlegen mit digitalen Vermessungsgeräten,
      4. Litera d
        Aufmessen und Erstellen einer Aufmaßskizze zur Massenermittlung,
      5. Litera e
        Herstellen einer konventionellen oder einer Systemschalung,
      6. Litera f
        Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen,
      7. Litera g
        Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton,
      8. Litera h
        Bearbeiten (Glätten, Abziehen) von Beton,
      9. Litera i
        Ausgleichen und Nachbehandeln einer Betonoberfläche.
    4. Ziffer 4
      Durchführen von Arbeiten zur Herstellung von Treppen:
      1. Litera a
        Lesen von Plänen und Skizzen und Umsetzen der erfassten Informationen,
      2. Litera b
        Feststellen des Materialbedarfs,
      3. Litera c
        Messen, Abstecken und Anlegen mit digitalen Vermessungsgeräten,
      4. Litera d
        Aufmessen und Erstellen einer Aufmaßskizze zur Massenermittlung,
      5. Litera e
        Aufreißen der Treppe,
      6. Litera f
        Herstellen einer konventionellen, einer System- oder Sonderschalung (zB Sichtbetonschalungen),
      7. Litera g
        Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen,
      8. Litera h
        Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton,
      9. Litera i
        Bearbeiten (Glätten, Abziehen) von Beton,
      10. Litera j
        Ausgleichen und Nachbehandeln einer Betonoberfläche.
    5. Ziffer 5
      Herstellen einer Probe für die Betonprüfung,
    6. Ziffer 6
      Durchführen von Arbeiten an Spannbetonbauteilen zB Verlegen von Spanngliedern unter Beachtung des Korrosionsschutzes oder Vorspannen oder Verpressen von Spanngliedern,
    7. Ziffer 7
      Verlegen oder Einbauen von Fertigteilen (zB Fassadenelemente, Verblendungen),
    8. Ziffer 8
      Durchführen einer Aufgabe im Bereich der Baudokumentation zB Führen eines Bautageberichts inklusive Beweissicherung oder Durchführen einer einfachen Baudokumentation mittels elektronischem Datenmanagement – EDM.
  5. Absatz 5,Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung, die Anforderungen der Berufspraxis und des Schwerpunkts Stahlbetonhochbau jedem Prüfungskandidaten/jeder Prüfungskandidatin Aufgaben zu stellen, die in der Regel in zehn Stunden ausgeführt werden können. Hierbei ist den Aufgabenstellungen gemäß Absatz 4, Ziffer eins und Ziffer 6 bis Ziffer 8, eine Dauer von vier Stunden zugrunde zu legen.
  6. Absatz 6,Die Ausführung der Aufgaben ist händisch oder rechnergestützt zu dokumentieren. Die Prüfungskommission kann dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin anlässlich der Aufgabenstellung entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.
  7. Absatz 7,Die Prüfung ist nach zwölf Stunden zu beenden.
  8. Absatz 8,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
    1. Ziffer eins
      Genauigkeit, Ebenheit und Sauberkeit,
    2. Ziffer 2
      fachgerechte Arbeitsweise,
    3. Ziffer 3
      Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der Umsetzung,
    4. Ziffer 4
      fachgerechtes Verwenden der richtigen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen,
    5. Ziffer 5
      fachgerechtes Anwenden von Umweltschutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen.

Schlagworte

Lohneinsatz, Geräteeinsatz, Systemschalung, Umweltschutzmaßnahme

Im RIS seit

08.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2019

Gesetzesnummer

20010699

Dokumentnummer

NOR40215636