Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 191/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Arbeitsgebiet
§ 2.Paragraph 2,
Das Arbeitsgebiet des/der Betonbauspezialisten/Betonbauspezialistin umfasst insbesondere:
Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Bauarbeiten im Stahlbetonhochbau bzw. im Konstruktiven Betonbau der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.
Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2019
Dokumentnummer
NOR40215628