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§ 4 ZIB-V

Fassungen
05.07.2019 bis 17.05.2023 — BGBl. II Nr. 202/2019 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 405.07.201917.05.2023 BGBl. II Nr. 202/2019 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2023

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2019, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

05.07.2019BGBl. II Nr. 202/2019

Außerkrafttretensdatum

17.05.2023aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2023

Abkürzung

ZIB-V

Index

91/01 Fernmeldewesen

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2023,

Text

Erhebung der Informationen über Breitbandversorgung

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Erhebungen der Informationen über Breitbandversorgung erfolgen mittels von der RTR-GmbH an die Auskunftspflichtigen gerichteten Aufforderungen. Wenigstens einmal jährlich ist eine Vollerhebung vorzunehmen. Soweit es möglich ist, die Daten einer Stichprobenerhebung durch Heranziehung von bei der RTR-GmbH vorhandenen Daten auf die Gesamtheit hochzurechnen, kann die RTR-GmbH für die übrigen Quartale eines Jahres von einer Vollerhebung absehen und eine Stichprobenerhebung durch Aufforderung der größten Unternehmen (Paragraph eins, Ziffer 10,) vornehmen.
  2. Absatz 2,Die RTR-GmbH hat das Datenmodell in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit durch die Auskunftspflichtigen zu sorgen.
  3. Absatz 3,Die Daten sind von den Auskunftspflichtigen in der gemäß Absatz 2, vorgegebenen, strukturierten, elektronischen Form entsprechend der Aufforderung gemäß Absatz eins, über ein ZIB-Portal auf der Website der RTR-GmbH an die RTR-GmbH zu übermitteln. Die RTR-GmbH hat das ZIB-Portal mit einer Benutzerverwaltung zu versehen. Zugangsdaten können bei Bedarf bei der RTR-GmbH angefordert werden.

Im RIS seit

09.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2023

Gesetzesnummer

20010713

Dokumentnummer

NOR40215853