Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
20.09.2019 bis 17.03.2023 — BGBl. II Nr. 279/2019 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 120.09.201917.03.2023 BGBl. II Nr. 279/2019 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 69/2023

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Agrarstrukturstatistik-Verordnung 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2019, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

20.09.2019BGBl. II Nr. 279/2019

Außerkrafttretensdatum

17.03.2023aufgehoben durch BGBl. II Nr. 69/2023

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2023,

Text

Anlage römisch eins

  1. Ziffer eins
    Stammdaten
    Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Zustelladresse, Angaben zu verantwortlichen Personen (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Rolle im Betrieb)
  2. Ziffer 2
    Allgemeine Betriebsmerkmale
  3. 2 Punkt eins
    Standort des Betriebs
  4. 2 Punkt eins Punkt eins
    Betriebsnummer/Unternehmensnummer
  5. 2 Punkt eins Punkt 2
    Gemeindenummer
  6. 2 Punkt eins Punkt 3
    NUTS-3-Region
  7. 2 Punkt eins Punkt 4
    Benachteiligtes Gebiet (Berggebiet, Kleines Gebiet, Sonstiges benachteiligtes Gebiet, nicht benachteiligtes Gebiet)
  8. 2 Punkt eins Punkt 5
    Bergbauernbetrieb und die Anzahl der Erschwernispunkte eines Betriebes
  9. 2 Punkt eins Punkt 6
    Geografischer Standort: Code für die Gitterzelle gemäß INSPIRE
  10. 2 Punkt 2
    Rechtsform
  11. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Einzelperson
  12. 2 Punkt 2 Punkt 2
    Gemeinsames Eigentum (Ehegemeinschaft bzw. Gemeinschaft naher Verwandter)
  13. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Personengemeinschaft
  14. 2 Punkt 2 Punkt 4
    Juristische Person
  15. 2 Punkt 2 Punkt 4 Punkt eins
    Ist der landwirtschaftliche Betrieb Teil einer Unternehmensgruppe?
  16. 2 Punkt 3
    Gemeinschaftslandeinheit
  17. 2 Punkt 4
    Der Inhaber ist Empfänger von EU-Beihilfen für Flächen oder Tiere auf dem Betrieb und daher durch INVEKOS erfasst.
  18. 2 Punkt 5
    Der Betriebsinhaber ist ein Junglandwirt oder Neueinsteiger, der in den letzten drei Jahren zu diesem Zweck im Rahmen der GAP finanzielle Unterstützung erhalten hat.
  19. 2 Punkt 6
    Angaben zum Betriebsleiter
  20. 2 Punkt 6 Punkt eins
    Familienverhältnis zum Betriebsinhaber
  21. 2 Punkt 6 Punkt 2
    Gemeinsamer Haushalt mit Betriebsinhaber
  22. 2 Punkt 6 Punkt 3
    Ausübung der Funktion als Betriebsleiter: Jahr des Beginns der Tätigkeit als Betriebsleiter
  23. 2 Punkt 6 Punkt 4
    Geburtsjahr
  24. 2 Punkt 6 Punkt 5
    Geschlecht
  25. 2 Punkt 6 Punkt 6
    Hauptberuf
  26. 2 Punkt 6 Punkt 7
    Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
    im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
    andere Erwerbstätigkeiten:
    unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
    nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
  27. 2 Punkt 6 Punkt 8
    Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung des Betriebsleiters
  28. 2 Punkt 6 Punkt 9
    Bildungsmaßnahmen des Betriebsleiters in den vergangenen 12 Monaten
  29. 2 Punkt 7
    Besitzverhältnisse (auf den Betriebsinhaber bezogen)
  30. 2 Punkt 7 Punkt eins
    Besitzverhältnisse in Hektar/Ar
    Fläche im Eigentum insgesamt
    landwirtschaftlich genutzte Fläche im Eigentum
    verpachtete Fläche insgesamt
    verpachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche
    sonst zur Bewirtschaftung abgegebene Fläche insgesamt
    sonst zur Bewirtschaftung abgegebene landwirtschaftlich genutzte Fläche
    zugepachtete Fläche insgesamt
    zugepachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche
    sonst zur Bewirtschaftung erhaltene Fläche insgesamt
    sonst zur Bewirtschaftung erhaltene landwirtschaftlich genutzte Fläche
    gemeinschaftlich genutzte Fläche insgesamt
    gemeinschaftlich landwirtschaftlich genutzte Fläche
    bewirtschaftete Fläche insgesamt
    landwirtschaftlich genutzte Fläche
  31. 2 Punkt 8
    Biologische Landwirtschaft (Biobetrieb)
  32. 2 Punkt 8 Punkt eins
    Landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebes, die nach den Vorschriften für die biologische Landwirtschaft gemäß Verordnung (EU) 2018/848 bewirtschaftet wird (zur Herstellung zertifizierter Bio-Produkte umgestellte Fläche sowie in Umstellung befindliche Fläche)
  33. 2 Punkt 8 Punkt eins Punkt eins
    umgestellte Fläche (in Hektar/Ar)
  34. 2 Punkt 8 Punkt eins Punkt 2
    in Umstellung befindliche Fläche (in Hektar/Ar)
  35. 2 Punkt 9
    Teilnahme an anderen Umweltzertifizierungssystemen
  36. Ziffer 3
    FLÄCHEN (in Hektar/Ar), darunter biologisch bewirtschaftete Fläche (in Hektar/Ar)
    Anbau auf dem Ackerland (Hauptnutzung)
  37. 3 Punkt eins
    Getreide und Mais (einschl. Saatgut)
    Winterweichweizen
    Sommerweichweizen
    Sommerhartweizen (Durum)
    Winterhartweizen (Durum)
    Dinkel
    Roggen (Winter/Sommer)
    Wintergerste
    Sommergerste
    Hafer (Winter/Sommer)
    Triticale (Winter/Sommer)
    Wintermenggetreide
    Sommermenggetreide
    Sorghum
    Rispenhirse
    Sonstiges Getreide
    Körnermais einschl. Mais für Corn-Cob-Mix (CCM)
    Silomais und Grünmais
  38. 3 Punkt 2
    Eiweißpflanzen (einschl. Saatgut)
    Körnererbsen
    Ackerbohnen
    Süßlupinen
    Linsen, Kichererbsen und Wicken
    Andere Hülsenfrüchte (einschl. Gemenge von Getreide mit Hülsenfrüchten)
    Sojabohnen
  39. 3 Punkt 3
    Ölsaaten (einschl. Saatgut)
              Raps und Rübsen
              Sonnenblumen
              Öllein (Leinsamen)
              Ölkürbis
              Sonstige Ölfrüchte
  1. 3 Punkt 4
    Sonstige Alternativkulturen
              Mohn
              Hopfen
              Hanf
              Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
              Sonstige Handelsgewächse (Rollrasen, Flachs, sonstige Faserpflanzen etc.)
  1. 3 Punkt 5
    Ackerfutterflächen (ohne Saatgutvermehrung)
              Rotklee und sonstige Kleearten
              Luzerne
              Kleegras
              Grünschnittroggen und sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte
              Futtergräser und sonstiger Feldfutterbau
              Wechselwiesen
  1. 3 Punkt 6
    Andere Ackerkulturen
              Früh- und Speisekartoffeln (einschl. Saatkartoffeln)
              Stärke- und Speiseindustriekartoffeln
              Zuckerrüben (ohne Saatgut)
              Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte (ohne Saatgut)
              Erdbeeren
              Gemüse im Freiland: Feldanbau
              Gemüse im Freiland: Gartenbau
              Gemüse unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
              Blumen und Zierpflanzen: Im Freiland
              Blumen und Zierpflanzen: Unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
              Energiegräser
              Sämereien und Pflanzgut
              Brachfläche (Grünbrache)
              Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
              Ackerland insgesamt
  1. 3 Punkt 7
    Dauerkulturen
              Haus- und Nutzgärten
              Intensivobstanlagen
              Kernobst
              Steinobst
              Beerenobst (ohne Erdbeeren)
              Schalenobst (Nüsse)
              Sonstiges Obst
              Extensivobstanlagen
              Weingärten
              Keltertrauben für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)
              Rebschulen
              Baumschulen
              Forstbaumschulen
              Christbaumkulturen
              Holunder
              Sonstige Dauerkulturen
  1. 3 Punkt 8
    Dauergrünland
              Einmähdige Wiesen
              Mähweiden/-wiesen mit zwei Nutzungen
              Mähweiden/-wiesen mit drei und mehr Nutzungen
              Dauerweiden
              Hutweiden
              Almen (Almfutterfläche)
              Bergmähder
              Streuwiesen
              Grünlandbrache
              Summe der landwirtschaftlich genutzten Flächen
  1. 3 Punkt 9
    Nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen
              Wald (inkl. Wald auf Alpflächen im Sinne des Forstgesetzes 1975)
              Energieholzflächen
              Forstgärten
              Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen / Nicht genutztes Grünland
              Landschaftselemente (LSE) (Bäume/Büsche, Feldgehölz/Baum-, Gebüschgruppe, Hecke/Ufergehölz, Rain/Böschung/Trockensteinmauern)
              Fließende und stehende Gewässer (einschl. GLÖZ Teich/Tümpel)
              Unkultivierte Moorflächen
              Gebäude- und Hofflächen
              Sonstige unproduktive Flächen (einschl. GLÖZ Graben/Uferrandstreifen, Naturdenkmal Fläche/Punkt, Steinriegel/Steinhage)
Gesamtfläche
  1. 3 Punkt 10
    Bewässerung
  2. 3 Punkt 10 Punkt eins
    Bewässerbare Fläche insgesamt (in Hektar/Ar)
  3. 3 Punkt 11
    Zuchtpilze (Fläche in m²)
  4. Ziffer 4
    VIEHBESTAND (Anzahl der Tiere, darunter Anzahl der biologisch gehaltenen Tiere)
  5. 4 Punkt eins
    Pferde und andere Einhufer
  6. 4 Punkt 2
    Rinder
    Jungvieh bis unter ein Jahr, männlich und weiblich
    Jungvieh von einem Jahr bis unter zwei Jahre, jeweils männlich und weiblich
    Rinder von zwei Jahren und älter
    Stiere und Ochsen
    Kalbinnen
    Milchkühe
    Andere Kühe
  7. 4 Punkt 3
    Schafe (jeden Alters)
    Mutterschafe und gedeckte Lämmer (weibliche Zuchttiere)
    Andere Schafe
  8. 4 Punkt 4
    Ziegen (jeden Alters)
    Ziegen, die bereits gezickelt haben und gedeckte Ziegen (weibliche Zuchttiere)
    Andere Ziegen
  9. 4 Punkt 5
    Schweine:
    Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht
    Jungschweine von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht
    Mastschweine (einschließlich ausgemerzter Zuchttiere) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
    50 bis unter 80 kg
    80 bis unter 110 kg
    110 kg und mehr
    Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
    Jungsauen, noch nie gedeckt
    Jungsauen, erstmals gedeckt
    Ältere Sauen, nicht gedeckt
    Ältere Sauen, gedeckt
    Zuchteber
  10. 4 Punkt 6
    Geflügel:
    Mastküken und Jungmasthühner
    Küken und Junghennen für Legezwecke – vor Legereife bzw. vor Aufstallung als Legehennen
    Legehennen – ab Legereife bzw. ab Aufstallung als Legehennen
    Hähne
    Truthühner
    Enten
    Gänse
    Strauße
    Sonstiges Geflügel
  11. 4 Punkt 7
    Hirsche (Rotwild, Sikawild, Damwild)
  12. 4 Punkt 8
    Sonstige Nutztiere
  13. 4 Punkt 9
    Bienen (Stöcke)
  14. Ziffer 5
    ARBEITSKRÄFTE UND AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN
    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb und außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
  15. 5 Punkt eins
    Familieneigene Arbeitskräfte und sonstige Personen im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
  16. 5 Punkt eins Punkt eins
    Betriebsinhaber/Bewirtschafter
    Geburtsjahr
    Geschlecht
    Hauptberuf
              Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
              im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
              andere Erwerbstätigkeiten:
              unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
              nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    zu allen weiteren Personen
    Familienverhältnis zum Betriebsinhaber
    Gemeinsamer Haushalt mit dem Betriebsinhaber
    Geburtsjahr
    Geschlecht
    Hauptberuf
              Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
              im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
              andere Erwerbstätigkeiten:
              unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
              nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
  1. 5 Punkt 2
    Familienfremde Arbeitskräfte
  2. 5 Punkt 2 Punkt eins
    Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
    Anzahl der Personen nach Beschäftigungsgruppen:
    Geschlecht
              Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
              im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
              andere Erwerbstätigkeiten:
              unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte:
    Anzahl je Geschlecht
    Summe der Arbeitstage
  2. 5 Punkt 3
    Agrardienstleistungen (Summe der Stunden)
  3. 5 Punkt 4
    Sicherheitsplan/-plakette
  4. 5 Punkt 5
    AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN (NEBENTÄTIGKEITEN) DES BETRIEBES (die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb haben)
  5. 5 Punkt 5 Punkt eins
    Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsleistungen
  6. 5 Punkt 5 Punkt 2
    Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten
  7. 5 Punkt 5 Punkt 3
    Einkünfte aus Handwerk (z. B. Holzschnitzerei)
  8. 5 Punkt 5 Punkt 4
    Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für den Verkauf (ausgenommen Weinproduktion aus eigenen Trauben)
  9. 5 Punkt 5 Punkt 5
    Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke
  10. 5 Punkt 5 Punkt 6
    Be- und Verarbeitung von Holz (z. B. Sägewerk)
  11. 5 Punkt 5 Punkt 7
    Einkünfte aus Aquakultur
  12. 5 Punkt 5 Punkt 8
    Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des Betriebes)
                                Landwirtschaftlich (für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe
                                Nichtlandwirtschaftlich (Kommunaldienst, Winterdienst udgl.)
  13. 5 Punkt 5 Punkt 9
    Einkünfte aus der Forstwirtschaft (ausgenommen Fremdwerbung bzw. Stockverkauf)
  14. 5 Punkt 5 Punkt 10
    Sonstige
  15. 5 Punkt 6
    Bedeutung der außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten (Nebentätigkeiten), die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen: Anteil an der Endproduktion (Gesamtumsatz) des Betriebes (in Prozentklassen)
  16. Ziffer 6
    LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
  17. 6 Punkt eins
    Betrieb war in den vergangenen drei Jahren Nutznießer einer der folgenden Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Titel römisch drei Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305 aus 2013, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013:
  18. 6 Punkt eins Punkt eins
    Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
  19. 6 Punkt eins Punkt 2
    Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
  20. 6 Punkt eins Punkt 3
    Investitionen in materielle Vermögenswerte
  21. 6 Punkt eins Punkt 4
    Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen:
  22. 6 Punkt eins Punkt 4 Punkt eins
    Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte
  23. 6 Punkt eins Punkt 5
    Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
  24. 6 Punkt eins Punkt 6
    Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen:
  25. 6 Punkt eins Punkt 6 Punkt eins
    Agrar und Klimamaßnahme
  26. 6 Punkt eins Punkt 6 Punkt 2
    Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder
  27. 6 Punkt eins Punkt 7
    Ökologischer/biologischer Landbau
  28. 6 Punkt eins Punkt 8
    Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie
  29. 6 Punkt eins Punkt 9
    Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
  30. 6 Punkt eins Punkt 10
    Tierschutz
  31. Ziffer 7
    STALLHALTUNGSVERFAHREN UND DÜNGEMITTEL
  32. 7 Punkt eins
    Stallhaltungsverfahren – Unterbringung der Tiere
  33. 7 Punkt eins Punkt eins
    Milchkühe
  34. 7 Punkt eins Punkt eins Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  35. 7 Punkt eins Punkt eins Punkt 2
    Haltungsverfahren für Milchkühe – Anzahl der Plätze
              Anbindestall – Einstreu (Festmist und Jauche)
              Anbindestall – Gülle
              Laufstall– Einstreu (Festmist und Jauche oder Tiefstallmist)
              Laufstall– Gülle
              Sonstige – Einstreu (Festmist und Jauche)
              Sonstige – Gülle
              Ständige/ganzjährige Freilandhaltung
              Gesamtanzahl der Plätze
  1. 7 Punkt eins Punkt eins Punkt 3
    Anzahl der Monate, die die Milchkühe zeitweise im Freien auf der Weide verbringen
  2. 7 Punkt eins Punkt eins Punkt 4
    Milchkühe mit Auslauf am Hof (ja/nein)
  3. 7 Punkt eins Punkt 2
    Sonstige Rinder
  4. 7 Punkt eins Punkt 2 Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  5. 7 Punkt eins Punkt 2 Punkt 2
    Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
              Anbindestall – Einstreu (Festmist und Jauche)
              Anbindestall – Gülle
              Laufstall – Einstreu (Festmist und Jauche oder Tiefstallmist)
              Laufstall – Gülle
              Sonstige – Einstreu (Festmist und Jauche)
              Sonstige – Gülle
              Ständige/ganzjährige Freilandhaltung
              Gesamtanzahl der Plätze
  1. 7 Punkt eins Punkt 2 Punkt 3
    Anzahl der Monate, die die sonstigen Rinder zeitweise im Freien auf der Weide verbringen
  2. 7 Punkt eins Punkt 2 Punkt 4
    Sonstige Rinder mit Auslauf am Hof (ja/nein)
  3. 7 Punkt eins Punkt 3
    Zuchtschweine
  4. 7 Punkt eins Punkt 3 Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  5. 7 Punkt eins Punkt 3 Punkt 2
    Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
              Vollspaltenboden
              Teilspaltenboden
              Befestigter Boden mit Stroh (ohne Tiefstallhaltung)
              Tiefstallhaltung
              Andere Stallungsarten
              Freilandhaltung
              Gesamtanzahl der Plätze
  1. 7 Punkt eins Punkt 3 Punkt 3
    Anzahl der Monate, die die Zuchtschweine in Freilandhaltung verbringen
  2. 7 Punkt eins Punkt 4
    Sonstige Schweine
  3. 7 Punkt eins Punkt 4 Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  4. 7 Punkt eins Punkt 4 Punkt 2
    Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
              Vollspaltenboden
              Teilspaltenboden
              Befestigter Boden mit Stroh (ohne Tiefstallhaltung)
              Tiefstallhaltung
              Andere Stallungsarten
              Freilandhaltung
              Gesamtanzahl der Plätze
  1. 7 Punkt eins Punkt 4 Punkt 3
    Sonstige Schweine mit Auslauf am Hof (ja/nein)
  2. 7 Punkt eins Punkt 5
    Legehennen
  3. 7 Punkt eins Punkt 5 Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  4. 7 Punkt eins Punkt 5 Punkt 2
    Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
              Stroh (Tiefstall – Laufstall)
              Volierenhaltung
              Andere Stallungsarten
              Freilandhaltung
              Gesamtanzahl der Plätze
  1. 7 Punkt 2
    Einsatz von Nährstoffen und Düngemitteln im Betrieb
  2. 7 Punkt 2 Punkt eins
    Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Erhebungszeitraum mit Mineraldünger gedüngt werden (in Hektar/Ar)
  3. 7 Punkt 2 Punkt 2
    Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Erhebungszeitraum mit Wirtschaftsdünger (Festmist oder Gülle) gedüngt werden (in Hektar/Ar)
  4. 7 Punkt 2 Punkt 3
    Wirtschaftsdüngermanagement
  5. 7 Punkt 2 Punkt 3 Punkt eins
    Im eigenen Betrieb angefallener Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
  6. 7 Punkt 2 Punkt 3 Punkt 2
    An andere Betriebe verkaufter oder abgegebener Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
  7. 7 Punkt 2 Punkt 3 Punkt 2
    Aus anderen Betrieben zugekaufter oder übernommener Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
  8. 7 Punkt 2 Punkt 3 Punkt 3
    Im Betrieb ausgebrachter/verfügbarer Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
  9. 7 Punkt 2 Punkt 3 Punkt 4
    Im eigenen Betrieb angefallener Festmist (Gesamtmenge in m³)
  10. 7 Punkt 2 Punkt 3 Punkt 5
    An andere Betriebe verkaufter oder abgegebener Festmist (Gesamtmenge in m³)
  11. 7 Punkt 2 Punkt 3 Punkt 6
    Aus anderen Betrieben zugekaufter oder übernommener Festmist (Gesamtmenge in m³)
  12. 7 Punkt 2 Punkt 3 Punkt 7
    Im Betrieb ausgebrachter/verfügbarer Festmist (Gesamtmenge in m³)
  13. 7 Punkt 2 Punkt 4
    Organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (außer Wirtschaftsdünger), die im landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden (Gesamtmenge in m³)
  14. 7 Punkt 2 Punkt 5
    Techniken der Wirtschaftsdüngerausbringung (Anteil der ausgebrachten Menge an der Gesamtmenge – in %)
  15. 7 Punkt 2 Punkt 5 Punkt eins
    Festmistausbringung
              Breitverteilung
              Ohne Einarbeitung bzw. Einarbeitung nach 24 Stunden
              Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden
              Einarbeitung zwischen 4 – 12 Stunden
              Einarbeitung zwischen 12 – 24 Stunden
  1. 7 Punkt 2 Punkt 5 Punkt 2
    Flüssigmistausbringung (Gülle, Jauche)
              Breitverteilung (z. B. Prallteller/Werfer, Pendelverteiler)
              Ohne Einarbeitung bzw. Einarbeitung nach 24 Stunden
              Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden
              Einarbeitung zwischen 4 – 12 Stunden
              Einarbeitung zwischen 12 – 24 Stunden
  1. 7 Punkt 2 Punkt 5 Punkt 3
    Reihenverteilung
    Schleppschlauch
    Schleppschuh
  2. 7 Punkt 2 Punkt 5 Punkt 4
    Injektion
    Flach/offener Schlitz
    Tief/geschlossener Schlitz
  3. 7 Punkt 2 Punkt 6
    Einrichtungen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger (Anteil des Wirtschaftsdünger – in %)
  4. 7 Punkt 2 Punkt 6 Punkt eins
    Misthaufen, Mistlagerstätte inkl. Feldmieten (%)
  5. 7 Punkt 2 Punkt 6 Punkt 2
    Mistkompostmieten (%)
  6. 7 Punkt 2 Punkt 6 Punkt 3
    Güllekeller (%)
  7. 7 Punkt 2 Punkt 6 Punkt 4
    Festmist in Tiefstallsystemen (%)
  8. 7 Punkt 2 Punkt 6 Punkt 5
    Güllebehälter/-lagune ohne Abdeckung (%)
  9. 7 Punkt 2 Punkt 6 Punkt 6
    Güllebehälter/-lagune mit durchlässiger Abdeckung (%)
  10. 7 Punkt 2 Punkt 6 Punkt 7
    Güllebehälter/-lagune mit undurchlässiger Abdeckung (%)
  11. 7 Punkt 2 Punkt 6 Punkt 8
    Andere Lagerstätten (%)
  12. 7 Punkt 2 Punkt 6 Punkt 9
    Tägliche Ausbringung innerhalb von 24 Stunden (%)
  13. 7 Punkt 2 Punkt 7
    Lagerkapazitäten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger (Anzahl der Monate)
  14. 7 Punkt 2 Punkt 7 Punkt eins
    Mistkompostmieten
  15. 7 Punkt 2 Punkt 7 Punkt 2
    Güllekeller
  16. 7 Punkt 2 Punkt 7 Punkt 3
    Tiefstallmist
  17. 7 Punkt 2 Punkt 7 Punkt 4
    Güllebehälter, Gülleteiche, Güllelagune
  18. 7 Punkt 2 Punkt 7 Punkt 5
    Andere Lagerstätten
  19. Ziffer 8
    AUSFALLSICHERHEIT DER ENERGIEVERSORGUNG
  20. 8 Punkt eins
    Hoftankanlage (in Liter)
  21. 8 Punkt 2
    Manuelle Pumpe an Hoftankanlagen (Ja/Nein)
  22. 8 Punkt 3
    Notstromaggregat am Betrieb (Ja/Nein)

Schlagworte

Waldklimadienstleistung, Heilpflanze, Duftpflanze, Frühkartoffel, Stärkekartoffel, Hausgarten, Baumgruppe, Gebäudefläche, Gesundheitsleistung, Sozialleistung, Bearbeitung, Beratungsdienst, Betriebsführungsdienst, Agrarumweltmaßnahme, Waldumweltdienstleistung

Im RIS seit

19.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023

Gesetzesnummer

20010763

Dokumentnummer

NOR40217415