Norm Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020× ▾ ‹›Gliederung Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 Fassungen (Gesetz) ab 23.10.2019 — BGBl. I Nr. 95/2019 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute23.10.2019 BGBl. I Nr. 95/2019 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.10.2019 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Mittelbereitstellung aufgrund des Verbots des Pflegeregresses§ 2Gemeinden, Städte, Sozialfonds, Sozialhilfeverbände§ 3Anweisung der Mittel§ 4Vollziehung