Norm Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2028 (kundgemacht)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute21.12.2024 § → § BGBl. II Nr. 396/2024 01.01.2028 § → § — 21.12.202431.12.2027 § → § BGBl. II Nr. 396/2024 20.12.202320.12.2024 § → § BGBl. II Nr. 399/2023 01.01.202119.12.2023 § → § BGBl. II Nr. 607/2020 24.12.202031.12.2020 § → § BGBl. II Nr. 607/2020 02.12.202023.12.2020 § → § — 01.01.202001.12.2020 BGBl. II Nr. 404/2019 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2028 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 4