Norm Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2020 — BGBl. II Nr. 427/2019 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2020 BGBl. II Nr. 427/2019 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Pauschalbeitrag§ 2Festsetzung der Aufteilungsschlüssel§ 3Anrechnung der Beihilfe nach § 1a GSBG§ 4Wirksamkeitsbeginn