Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2019 bis 2023
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 11/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
46/02 Sonstiges Statistik
Text
Anlage 1 Hauptergebnisse zu den quartalsweisen Statistiken:
Die quartalsweisen Statistiken (1. Quartal und die kumulierten Quartale 1-3) umfassen Periodenvergleiche mit bis zu fünf Vergleichsperioden sowie einer weitgehenden regionalen Gliederung nach Bundesländern:
Unfälle (Verletzte, Getötete) nach regionalen (Bundesländer) und zeitlichen Kriterien (Vergleichsperioden), nach Straßenarten und Gebiet, Unfälle mit alkoholisierten Beteiligten, Verletzte und Getötete nach Verkehrsarten,
|
|
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Dokumentnummer
NOR40220457