Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2019 bis 2023
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 11/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
46/02 Sonstiges Statistik
Text
Anlage 3 Detailergebnisse zu den jährlichen Statistiken:
Die Detailergebnisse der Jahresstatistiken umfassen vertiefende Analysen im Sinne eines höheren Detaillierungsgrades von Ausprägungen aus den Hauptergebnissen bzw. einer Ausdehnung der Merkmale über jene der Hauptergebnisse hinaus:
Witterung, Niederschlag, Lichtverhältnisse, Straßenzustand, Kennzeichnungen der Unfallstelle mit besonderer Berücksichtigung der Unfälle an Bahnübergängen, in Tunneln und entlang von Baustellen sowie auf Schutzwegen Verkehrsarten mit besonderer Berücksichtigung der leichten Lkw und Busse, nationale und internationale Kfz-(Unterscheidungs)Kennzeichen, Transport gefährlicher Güter Unfallumstände mit besonderer Berücksichtigung der Geisterfahrer Lenker (Mitfahrer, Fußgänger): Ausstellungsjahr der Lenkberechtigung, Fahren ohneLenkberechtigung, Fahrerflucht, Nationalität
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Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Dokumentnummer
NOR40220459