Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
11.01.2020 bis 30.09.2024 — BGBl. II Nr. 11/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 311.01.202030.09.2024 BGBl. II Nr. 11/2020 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2019 bis 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

11.01.2020BGBl. II Nr. 11/2020

Außerkrafttretensdatum

30.09.2024

Index

46/02 Sonstiges Statistik

Text

Anlage 3 Detailergebnisse zu den jährlichen Statistiken:

Die Detailergebnisse der Jahresstatistiken umfassen vertiefende Analysen im Sinne eines höheren Detaillierungsgrades von Ausprägungen aus den Hauptergebnissen bzw. einer Ausdehnung der Merkmale über jene der Hauptergebnisse hinaus:

  1. ●
    Witterung, Niederschlag, Lichtverhältnisse, Straßenzustand,
  2. ●
    Kennzeichnungen der Unfallstelle mit besonderer Berücksichtigung der Unfälle an Bahnübergängen, in Tunneln und entlang von Baustellen sowie auf Schutzwegen
  3. ●
    Unfalltypen
  4. ●
    Wildunfälle
  5. ●
    Verkehrsarten mit besonderer Berücksichtigung der leichten Lkw und Busse, nationale und internationale Kfz-(Unterscheidungs)Kennzeichen, Transport gefährlicher Güter
  6. ●
    Unfallumstände mit besonderer Berücksichtigung der Geisterfahrer
  7. ●
    Lenker (Mitfahrer, Fußgänger): Ausstellungsjahr der Lenkberechtigung, Fahren ohneLenkberechtigung, Fahrerflucht, Nationalität

Im RIS seit

15.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2020

Gesetzesnummer

20010890

Dokumentnummer

NOR40220459