Norm Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden× ▾ ‹›Gliederung Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2021 — BGBl. II Nr. 33/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2021 BGBl. II Nr. 33/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3