Norm Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren× ▾ ‹›Gliederung Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren Fassungen (Gesetz) ab 17.03.2020 — BGBl. II Nr. 99/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 17.03.202023.03.2020 BGBl. II Nr. 99/2020 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 113/2020 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.03.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2