Norm Vorläufiger Aufschub der Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Grundwehrdienst× ▾ ‹›Gliederung Vorläufiger Aufschub der Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Grundwehrdienst Fassungen (Gesetz) ab 18.03.2020 — BGBl. II Nr. 101/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute18.03.2020 BGBl. II Nr. 101/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.03.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2