Norm COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz Fassungen (Gesetz) ab 15.05.2020 — BGBl. I Nr. 44/2020▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 16.12.202030.12.2021 § → § BGBl. I Nr. 132/2020 · aufgehoben 15.05.202015.12.2020 § → § BGBl. I Nr. 44/2020 05.04.202014.05.2020 BGBl. I Nr. 23/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 15.05.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenErrichtung des Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds§ 1§ 2Aufgabe des Fonds§ 3Begünstigte Schulveranstaltungen§ 4Ersatzfähige Kosten§ 5Abwicklung§ 6Gebührenbefreiung§ 7Inkrafttreten und Außerkrafttreten§ 8Vollziehung