Norm 66. Nachtrag zum Arzneibuch× ▾ ‹›Gliederung 66. Nachtrag zum Arzneibuch Fassungen (Gesetz) ab 15.04.2020 — BGBl. II Nr. 156/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.04.2020 BGBl. II Nr. 156/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 15.04.2020 § 1§ 2