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Elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus

Fassungen (Gesetz)
ab 01.06.2020 — BGBl. II Nr. 359/2020
Gliederung Fassung vom 01.06.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§