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Elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus

Fassungen (Gesetz)
ab 22.11.2021 — BGBl. II Nr. 534/2021
Gliederung Fassung vom 22.11.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§