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§ 8 C-UHV

Fassungen
23.04.2020 bis 30.09.2021 — BGBl. II Nr. 171/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 823.04.202030.09.2021 BGBl. II Nr. 171/2020 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

23.04.2020BGBl. II Nr. 171/2020

Außerkrafttretensdatum

30.09.2021

Abkürzung

C-UHV

Index

72/01 Hochschulorganisation

Text

Sondervorschrift zur Beurlaubung

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Abweichend von Paragraph 67, UG und 58 HG kann durch das Rektorat festgelegt werden, dass sich Studierende aus Gründen, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, für das Sommersemester 2020 beurlauben lassen können (COVID-19-Beurlaubung). Für die COVID-19-Beurlaubung gilt Folgendes:
    1. Ziffer eins
      Eine COVID-19-Beurlaubung ist innerhalb einer vom Rektorat festzulegenden Frist zu beantragen.
    2. Ziffer 2
      Bis zum Zeitpunkt der COVID-19-Beurlaubung erbrachte Studienleistungen (insbesondere abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen) bleiben gültig.
    3. Ziffer 3
      Die Studienbeitragspflicht gemäß Paragraph 91, UG oder Paragraph 69, HG entfällt. Ein bereits entrichteter Studienbeitrag ist auf Antrag der oder des Studierenden rückzuerstatten.
    4. Ziffer 4
      Näheres kann durch das Rektorat festgelegt werden.
  2. Absatz 2,Abweichend von Paragraph 67, UG und Paragraph 58, HG kann eine Beurlaubung für das Sommersemester 2020 auf Antrag der oder des Studierenden innerhalb der in dieser Verordnung festgelegten Nachfrist beendet werden. Eine COVID-19-Beurlaubung gemäß Absatz eins, kann nicht vorzeitig beendet werden. Der Studienbeitrag gemäß Paragraph 91, UG oder Paragraph 69, HG ist bis zum Ende der Nachfrist zu entrichten.

Im RIS seit

23.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020

Gesetzesnummer

20011137

Dokumentnummer

NOR40222843