Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Weingartengrunderhebungsverordnung 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 182/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 182 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz; 80/01 Organisationsrecht
Text
Anlage
Flächenangaben in Hektar/Ar:
bestockte Weingartenfläche
mit Keltertrauben bestockte Fläche
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins
ausschließlich für die Erzeugung von vegetativem Vermehrungsgut der Reben bestimmte Fläche (Rebschulen)
mit Keltertrauben bestockte Fläche nach Art der Rebsorten und Auspflanzungsjahr
Rotwein nach Rebsortenarten, die für die Erzeugung von Qualitätswein und Rebsortenwein zugelassen sind
Weißwein nach Rebsortenarten, die für die Erzeugung von Qualitätswein und Rebsortenwein zugelassen sind
übrige Rebsorten nach Beerenfarbe
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2020
Dokumentnummer
NOR40222956