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§ 13 C-SchVO

Fassungen
04.09.2020 bis 31.10.2020 — BGBl. II Nr. 384/2020
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1304.09.202031.10.2020 § → § BGBl. II Nr. 384/2020 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 384/2020
§ 1303.06.202003.09.2020 § → § BGBl. II Nr. 248/2020
§ 1316.03.202002.06.2020 BGBl. II Nr. 208/2020 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2020, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 384 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

04.09.2020BGBl. II Nr. 384/2020

Außerkrafttretensdatum

31.10.2020aufgehoben durch BGBl. II Nr. 384/2020

Abkürzung

C-SchVO

Index

70/02 Schulorganisation; 70/04 Schulzeit; 70/06 Schulunterricht; 71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen; 80/02 Forstrecht

Beachte

Tritt mit Ablauf des Schuljahres 2020/21 außer Kraft vergleiche Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 2,).

Text

Deutschfördermaßnahmen

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Bei Schülerinnen und Schülern, bei welchen am Ende des Schuljahres 2019/20 keine Testung stattfand, muss in den ersten zwei Wochen des Schuljahres 2020/21 eine solche durchgeführt werden. Schülerinnen und Schülern, bei welchen am Ende des Schuljahres 2019/20 keine Testung stattfand, verbleiben bis zur Durchführung der Testung auf derselben Schulstufe, in der sie die Deutschförderklasse im Schuljahr 2019/20 besucht haben.

    Anmerkung, Absatz 2 und 3 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 384 aus 2020,)

  2. Absatz 4,Für Schülerinnen und Schüler, einer Deutschförderklasse oder eines Deutschförderkurses kann nach durchgeführtem Ergänzungsunterricht bis zu zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres 2020/21 eine neuerliche Testung stattfinden.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 384/2020

Im RIS seit

10.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2020

Gesetzesnummer

20011171

Dokumentnummer

NOR40226327