Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 208/2020 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 384/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2020, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 384 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Index
70/02 Schulorganisation; 70/04 Schulzeit; 70/06 Schulunterricht; 71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen; 80/02 Forstrecht
Beachte
Tritt mit Ablauf des Schuljahres 2020/21 außer Kraft (vgl. § 45 Abs. 1 Z 4, BGBl. II Nr. 384/2020).Tritt mit Ablauf des Schuljahres 2020/21 außer Kraft vergleiche Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 4,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 384 aus 2020,).
Text
2. Abschnitt
Regelungen für die Volksschule und Sonderschule (1. bis 4. Schulstufe)
Unterrichtsmittel, Lehrstoff
§ 15.Paragraph 15,
(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 384/2020) Anmerkung, Absatz eins, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 384 aus 2020,)
(2)Absatz 2,Die Schulleitung wird in Abweichung von verordneten Lehrplänen, außer von Lehrplänen für den Religionsunterricht, und abweichend von § 63a Abs. 2 SchUG ermächtigt in Absprache mit der unterrichtenden Lehrperson Lehrstoff vom Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 zu verschieben. Die Verschiebung ist im Klassenbuch der jeweiligen Klasse zu vermerken.Die Schulleitung wird in Abweichung von verordneten Lehrplänen, außer von Lehrplänen für den Religionsunterricht, und abweichend von Paragraph 63 a, Absatz 2, SchUG ermächtigt in Absprache mit der unterrichtenden Lehrperson Lehrstoff vom Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 zu verschieben. Die Verschiebung ist im Klassenbuch der jeweiligen Klasse zu vermerken.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 384/2020)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 384 aus 2020,)
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 384/2020
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2020
Dokumentnummer
NOR40226328