Norm Verlängerung bestimmter Zeiträume nach dem ASVG, dem GSVG, dem B-SVG und dem B-KUG im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation× ▾ ‹›Gliederung Suchen Verlängerung bestimmter Zeiträume nach dem ASVG, dem GSVG, dem B-SVG und dem B-KUG im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation Fassungen (Gesetz) ab 01.06.2020▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.06.2020 § → § — 30.05.202031.05.2020 BGBl. II Nr. 244/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2