Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung A 21 – 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 255/2020 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 116/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2020, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:
auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 5,85 und km 13,95 und
auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 13,95 und km 5,85.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 288/2020
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2021
Dokumentnummer
NOR40224244