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Anl. 1

Fassungen
ab 10.06.2020 — BGBl. II Nr. 258/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute10.06.2020 BGBl. II Nr. 258/2020 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

SQM-Weiterbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

10.06.2020BGBl. II Nr. 258/2020

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Anlage 1 Zu Paragraph 3, Absatz eins

Kompetenzen

Für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der SQM-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019,, werden im Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements, beim Schulaufsichtskongress sowie in den Weiterbildungsveranstaltungen für die Leitung einer Bildungsregion Inhalte zu folgenden Kompetenzen vermittelt:

  1. Ziffer eins
    Methodisch-analytische Kompetenzen: Die Wirksamkeit von Unterricht im Mittelpunkt
  2. Ziffer 2
    Fachkompetenzen: Qualitätsmanagement als Basis für eine regionale und standortspezifische Weiterentwicklung
  3. Ziffer 3
    Rechtliche Kompetenzen: Rechtliche Absicherung gewährleisten
  4. Ziffer 4
    Managementkompetenzen: Neue Aufgaben kompetent bewältigen
  5. Ziffer 5
    Führungskompetenzen: Professionalität im Spannungsfeld der Führungsaufgaben
  6. Ziffer 6
    Kommunikationskompetenzen: Professionell im Team und mit Schulen kommunizieren
  7. Ziffer 7
    Reflexions- und personale Kompetenzen: Der Weg zur Wirksamkeit im Beruf
  8. Ziffer 8
    Genderkompetenz: Geschlechteraspekte erkennen und gleichstellungsorientiert bearbeiten
  9. Ziffer 9
    Interkulturelle Kompetenz: Erfolgreiches Interagieren mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen

Zu Paragraph 3, Absatz 2

Organisationsform des Lehrgangs

Der Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements ist modular aufgebaut. Er wird blockweise bzw. über einen Zeitraum von ca. acht Monaten (300 Stunden – wobei sich diese in Präsenzstunden und Selbststudium unterteilen) angeboten.

Nach Absolvierung des Lehrgangs wird seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Zertifikat ausgestellt.

Schlagworte

Reflexionskompetenz

Im RIS seit

09.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020

Gesetzesnummer

20011190

Dokumentnummer

NOR40223775