Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
SQM-Weiterbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 258/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Inhalt und Umfang der Weiterbildung
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die in der Anlage angeführten Kompetenzen werden in den Weiterbildungsveranstaltungen erworben.
(2)Absatz 2,Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements sind verpflichtet, an einem Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements im in der Anlage festgesetzten Umfang teilzunehmen.
(3)Absatz 3,Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements einschließlich der Leiterinnen und Leiter einer Bildungsregion sind verpflichtet, an dem jährlich stattfindenden Schulaufsichtskongress teilzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2020
Dokumentnummer
NOR40223772