Rechtstracker.at

§ 6 C-SoSch-VO 2020

Fassungen
19.06.2020 bis 31.08.2021 — BGBl. II Nr. 268/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 619.06.202031.08.2021 BGBl. II Nr. 268/2020 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Durchführung von Ergänzungsunterricht (Sommerschule 2020) während der Hauptferien des Schuljahres 2019/20

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

19.06.2020BGBl. II Nr. 268/2020

Außerkrafttretensdatum

31.08.2021

Abkürzung

C-SoSch-VO 2020

Index

70/02 Schulorganisation; 70/04 Schulzeit; 70/06 Schulunterricht; 72/01 Hochschulorganisation

Beachte

Tritt mit Ende des Unterrichtsjahres 2020/21 außer Kraft vergleiche Paragraph 7,).

Text

Bestätigungen und Anrechnungen

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern stellt einen Schulbesuch dar. Über die Teilnahme ist jenen, die sich aktiv am Unterricht beteiligt haben, eine Bestätigung auszustellen.
  2. Absatz 2,Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen des Ergänzungsunterrichts den Lernprozess anderer unterstützt haben, ist durch die Schulleitung eine „Buddy – Bestätigung“ auszustellen.
  3. Absatz 3,Wenn eine Schülerin oder ein Schüler im Unterrichtsjahr 2020/21 eine Bestätigung gemäß Absatz eins, oder 2 über die Teilnahme am Ergänzungsunterricht vorlegt, so ist diese abweichend von Paragraphen 18 und 20 SchUG und Paragraph 4, LBVO als Mitarbeit in die Beurteilung der Leistung im Pflichtgegenstand Deutsch für das Schuljahr 2020/21 einzubeziehen.
  4. Absatz 4,Die Teilnahme von Lehramtsstudierenden in vollem Ausmaß ist im Sinne des Paragraph 3, Ziffer 3, CovidHG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2020, sowie des Paragraph 56, HG mit 5 ECTS-Anrechnungspunkten auf gleichwertige Studienanteile anzurechnen.

Im RIS seit

19.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2020

Gesetzesnummer

20011198

Dokumentnummer

NOR40224069