Norm Fahrverbot auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen× ▾ ‹›Gliederung Fahrverbot auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen Kundmachung BGBl. II Nr. 290/2020 · 30.06.2020▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 290/2020 30.06.2020 Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2