Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2020/2021
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 307/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 88/2022).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 88 aus 2022,).
Text
Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 4.Paragraph 4,
Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:
Verwendungsgruppe A1:
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Sektionsleitung: 2 Frauen, 3 Männer; 0 unbesetzt
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Stellvertretung der Sektionsleitung: 3 Frauen, 2 Männer; 0 unbesetzt
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Abteilungsleitung: 13 Frauen, 21 Männer; 0 unbesetzt
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Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung (Büro, Stabstellen, Fachexpertentum): 20 Frauen, 40 Männer; 9 unbesetzt
Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A1 104 besetzte (und 9 unbesetzte) Funktionen; von den 104 sind 38 mit Frauen besetzt, dies sind 36,5 % (Frauenförderungsplan 2018/2019: 35,4 %).
Die Zielvorgaben des Frauenförderungsplans 2018/2019 (§ 12 in BGBl. II Nr. 96/2018) konnten somit weitgehend erreicht werden:Die Zielvorgaben des Frauenförderungsplans 2018 aus 2019, (Paragraph 12, in Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2018,) konnten somit weitgehend erreicht werden: Funktion | Ziel laut FFP 2018/2019 | Ist zum Stichtag 31.12.2019 |
Anteil der Frauen in % |
Sektionsleitung | 50 | 401 |
Sektionsleitung-Stellvertretung | –2 | 601 |
Abteilungsleitung | 35 | 38,2 |
Abteilungsleitung-Stellvertretung, Prüfungs- und Fachbereichsleitung | 35 | 33,3 |
| | |
1 Bei fünf besetzbaren Stellen je Funktion ist der Zielwert von 50 % theoretisch, erreichbar sind 40 % bzw. 60 %. Bei gemeinsamer Betrachtung der Funktionen Sektionsleitung und Sektionsleitung-Stellvertretung konnte der RH 50 % erreichen.
2 Keine Zielvorgabe, da mit 80 % Frauen zum Stichtag 31.12.2017 keine Unterrepräsentation.
Verwendungsgruppe A3:
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Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Mann
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Leitung der Kanzlei: 1 Frau
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Leitung der Assistenzen der Sektionen: 5 Frauen
Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A3 7 besetzte (und 0 unbesetzte) Funktionen; hievon sind 6 mit Frauen besetzt, dies sind 85,7 % (Frauenförderungsplan 2018/2019: 90,0 %).
Schlagworte
Prüfungsleitung, Sektionsleistungsvertretung
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2022
Dokumentnummer
NOR40224432