Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 103/2020Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2020,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4Anlage 4
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ANHANG IVANHANG römisch vier
Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 4 sowie Anhang IListe der anderen Staaten nach Artikel 3 und 4 sowie Anhang römisch eins
Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft).
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2020
Dokumentnummer
NOR40224808