Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 104/2020Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2020,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
TITEL ITITEL römisch eins
WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNGEN
ARTIKEL 2
Gewährung von Rechten
(1)Absatz eins,Die Parteien gewähren einander gemäß Anhang I und Anhang II dieses Abkommens für die Durchführung des internationalen Luftverkehrs durch die Luftfahrtunternehmen der jeweils anderen Partei die folgenden Rechte:Die Parteien gewähren einander gemäß Anhang römisch eins und Anhang römisch zwei dieses Abkommens für die Durchführung des internationalen Luftverkehrs durch die Luftfahrtunternehmen der jeweils anderen Partei die folgenden Rechte:
das Recht, ihr Hoheitsgebiet ohne Landung zu überfliegen,
das Recht, in ihrem Hoheitsgebiet zu anderen Zwecken zu landen als zum Aufnehmen oder Absetzen von Fluggästen, Gepäck, Fracht und/oder Post im Luftverkehr (Landung zu nichtgewerblichen Zwecken),
beim Betrieb eines vereinbarten Dienstes auf einer festgelegten Strecke das Recht, Landungen in ihrem Hoheitsgebiet zum Aufnehmen oder Absetzen von Fluggästen, Fracht und/oder Post im internationalen Flugverkehr, entweder getrennt oder zusammen, durchzuführen, und
die in diesem Abkommen anderweitig festgelegten Rechte.
(2)Absatz 2,Aus diesem Abkommen können nicht abgeleitet werden:
für Luftfahrtunternehmen der Republik Moldau das Recht, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates Fluggäste, Gepäck, Fracht oder Post an Bord zu nehmen, die gegen Entgelt befördert werden und deren Ziel ein anderer Ort im Hoheitsgebiet desselben Mitgliedstaates ist,
für Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union: das Recht, im Hoheitsgebiet der Republik Moldau Fluggäste, Gepäck, Fracht und/oder Post an Bord zu nehmen, die gegen Entgelt befördert werden und deren Ziel ein anderer Ort im Hoheitsgebiet der Republik Moldau ist.
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2020
Dokumentnummer
NOR40224815