Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 105/2020Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2020,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4Anlage 4
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ANHANG IVANHANG römisch vier
LISTE DER ANDEREN STAATEN NACH ARTIKEL 3 UND 4 SOWIE ANHANG I DIESES ABKOMMENSLISTE DER ANDEREN STAATEN NACH ARTIKEL 3 UND 4 SOWIE ANHANG römisch eins DIESES ABKOMMENS
Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft).
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020
Dokumentnummer
NOR40224880