Norm Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)× ▾ ‹›Gliederung Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) Fassungen (Gesetz) ab 21.07.2020 — BGBl. II Nr. 326/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute21.07.2020 BGBl. II Nr. 326/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.07.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Zuschüsse zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen§ 2InkrafttretenAnlagenAnl. 1RICHTLINIEN