Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 339/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 10Anlage 10
Abkürzung
AllgStrSchV 2020
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage 10
Zu § 61 Abs. 1Zu Paragraph 61, Absatz eins
Inhalte des Sicherheitsberichtes für Forschungsreaktoren
Ein Sicherheitsbericht hat insbesondere zu enthalten:
allgemeine Beschreibung des Forschungsreaktors
Aspekte der Anlagenplanung, insbesondere Sicherheitsziele, Sicherheitskonzept und technische Auslegung
Standortmerkmale, insbesondere im Hinblick auf
geografische und topografische Lage
geologische, hydrologische und seismologische Verhältnisse
aktuelle Beschreibung der Anlage, insbesondere von
Gebäudestrukturen und Komponenten
Kühlsystemen und damit zusammenhängenden Systemen
technischen Sicherheitseinrichtungen
Regel- und Steuersystemen
der elektrischen Energieversorgung
Hilfssystemen, einschließlich Brennelementlagerung und -handhabung, Lüftung sowie Brandschutz
Darstellung der Betriebsführung und Betriebssicherheit, insbesondere
Beschreibung der Reaktornutzung
Beschreibung der Betriebsorganisation
Aus- und Fortbildung des Personals
Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Wiederholungsprüfungen, insbesondere Prüfhandbuch
Darstellung des Sicherungsstatus
Sicherheits- und Störfallanalyse, insbesondere
Identifikation und Klassifikation von Ereignissen im Sinne von § 48 Abs. 2 StrSchG 2020Identifikation und Klassifikation von Ereignissen im Sinne von Paragraph 48, Absatz 2, StrSchG 2020
Abschätzung von Quelltermen
Abschätzung der radiologischen Auswirkungen von Ereignissen im Sinne von § 48 Abs. 2 StrSchG 2020 auf Mensch und UmweltAbschätzung der radiologischen Auswirkungen von Ereignissen im Sinne von Paragraph 48, Absatz 2, StrSchG 2020 auf Mensch und Umwelt
probabilistische Sicherheitsanalyse für Forschungsreaktoren mit einer Leistung größer als ein Megawatt bzw. deterministische Sicherheitsanalyse für Forschungsreaktoren mit einer Leistung kleiner gleich ein Megawatt
Beschreibung der Ergebnisse der Analysen basierend auf den Zielen der nuklearen Sicherheit gemäß § 48 Abs. 1 und 2 StrSchG 2020 und den Anforderungen an die AuslegungBeschreibung der Ergebnisse der Analysen basierend auf den Zielen der nuklearen Sicherheit gemäß Paragraph 48, Absatz eins und 2 StrSchG 2020 und den Anforderungen an die Auslegung
Überblick über den aktuellen Stand des Stilllegungskonzeptes
Überblick über die Notfallvorsorge, insbesondere die anlageninterne
Schlagworte
Brennelementhandhabung, Regelsystem, Ausbildung, Wartungsmaßnahme, Sicherheitsanalyse
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Dokumentnummer
NOR40225540