Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 339/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 17Anlage 17
Abkürzung
AllgStrSchV 2020
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage 17
Zu § 78 Abs. 1Zu Paragraph 78, Absatz eins
Thematische Bereiche von Sicherheitsanalysen für Tätigkeiten
Eine Sicherheitsanalyse dient zur:
Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten Expositionen kommen könnte
Angaben zur beantragten Tätigkeit
Darstellung sicherheitsrelevanter Ereignisse (Störfallanalyse), einschließlich Transportunfälle und Brand
Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen, soweit durchführbar
Abschätzung möglicher radiologischer Auswirkungen und Maßnahmen zu deren Verminderung entsprechend dem Notfallplan
Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Vorkehrungen
Vorkehrungen zum Schutz von Arbeitskräften und Einzelpersonen der Bevölkerung
technische Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere hinsichtlich:
Transportsicherheit bei mobil eingesetzten radioaktiven Quellen
technischer Sicherheitseinrichtungen
sicherheitsrelevantem Zubehör
technische und organisatorische Vorkehrungen zur Sicherung von Strahlenquellen vor dem Zugriff Unbefugter, insbesondere Schutz vor missbräuchlicher Verwendung und Abhandenkommen
organisatorische und administrative Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere personenbezogene Maßnahmen wie Betriebsvorschriften, Verhaltens- und Arbeitsanweisungen
Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Festlegung der Begrenzungen und Bedingungen für die Tätigkeit
wesentliche Angaben aus den Bedienungsanleitungen
Begrenzungen und Bedingungen, einschließlich behördlicher Festlegungen
Bei der Sicherheitsanalyse sind nur jene Bereiche zu berücksichtigen, die für die betreffende Tätigkeit von Relevanz sind.
Schlagworte
Schutzvorkehrung, Verhaltensanweisung, Wartungsmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Dokumentnummer
NOR40225547