Rechtstracker.at

Anl. 3 AllgStrSchV 2020

Fassungen
ab 01.08.2020 — BGBl. II Nr. 339/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute01.08.2020 BGBl. II Nr. 339/2020 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.08.2020BGBl. II Nr. 339/2020

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

AllgStrSchV 2020

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage 3

Zu den Paragraphen 11 und 127 Absatz 2

Betroffene Tätigkeitsbereiche

A. Industriezweige, einschließlich Forschung und relevanter Sekundärprozesse

  1. Litera a
    Gewinnung und industrielle Verarbeitung von seltenen Erden
  2. Litera b
    Herstellung von Thoriumverbindungen sowie thoriumhaltigen Produkten
  3. Litera c
    Verarbeitung von niob- und tantalhaltigen Erzen
  4. Litera d
    Erzeugung von TiO2-Pigmenten aus Mineralien wie beispielsweise Ilmenit oder Rutil
  5. Litera e
    Verarbeitung von Rohphosphaten, wie beispielsweise die thermische Phosphorproduktion sowie die Produktion von Phosphatdünger und Phosphorsäure
  6. Litera f
    Zementherstellung einschließlich der Wartung von Klinkeröfen
  7. Litera g
    Kohlekraftwerke einschließlich der Wartung von Heizkesseln
  8. Litera h
    Zirkon- und Zirkonoxidindustrie
  9. Litera i
    Erdöl- und Erdgasindustrie
  10. Litera j
    tiefe Geothermie
  11. Litera k
    Produktion von Primäreisen
  12. Litera l
    Zinn-, Blei- und Kupferschmelze
  13. Litera m
    Förderung von anderen Erzen als Uranerz
  14. Litera n
    Aufbereitung von Grundwasser, sofern dabei Rückstände anfallen können

B. Industrielle oder gewerbliche Bereiche

  1. Litera a
    Schleifen von thorierten Schweißelektroden und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden
  2. Litera b
    Verwendung von anderen als in Litera a, genannten thoriumhaltigen Produkten, wie beispielsweise Gasglühstrümpfe
  3. Litera c
    Verwendung von Materialien mit hohem natürlichen Uran- oder Thoriumgehalt, wie beispielsweise als Abrasiv beim Hochdruckflüssigkeitsschneiden und Sandstrahlen
  4. Litera d
    Tätigkeiten, bei denen Expositionen durch Rückstände auftreten, wie beispielsweise Wartungsarbeiten, insbesondere Instandhaltung und Ausbau von hitzebeständigen Verkleidungen aus zirkonhaltigem Material, Reinigung oder Um- und Abbau von Rohrleitungen und technischen Anlagen wie Pumpen und Ventilen, Instandhaltung sowie Um- und Abbau von Filteranlagen sowie Rauchgaswäschern

Schlagworte

Zirkonindustrie, Erdölindustrie, Zinnschnelze, Bleischmelze, Urangehalt, Umbau

Im RIS seit

04.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225533