Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 339/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 8Anlage 8
Abkürzung
AllgStrSchV 2020
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage 8
Zu § 42Zu Paragraph 42
Angaben zu hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
Angaben zur Bewilligungsinhaberin/zum Bewilligungsinhaber:
Name, Adresse und gegebenenfalls Firmenbuchnummer
Angabe, ob es sich um Herstellerin/Hersteller, Lieferantin/Lieferanten oder Nutzerin/Nutzer handelt
Angaben zur Bewilligung:
Geschäftszahl, Ausstellungsdatum, gegebenenfalls Gültigkeitsdauer
Angaben zum Hersteller/zur Herstellerin oder zur Lieferantin/zum Lieferanten oder, sofern die Herstellerin/der Hersteller außerhalb der Europäischen Gemeinschaft niedergelassen ist, zur Importeurin/zum Importeur:
Merkmale der Quelle:
Radionuklid und Aktivität samt Referenzzeitpunkt
physikalische und chemische Eigenschaften
optionale Angaben: Herstellungsjahr, Quellentyp, Kennung der Kapsel, ISO-Einstufung, ANSI-Einstufung, IAEO-Quellenkategorie, Neutronenquelle: ja/nein, Neutronenquellentarget, Neutronenfluss
Angaben zur Nutzung der Quelle:
ortsfeste Nutzung, Lagerung oder mobile Nutzung
Angaben zum Standort der Quelle, falls abweichend von Z 2:Angaben zum Standort der Quelle, falls abweichend von Ziffer 2 :
Angaben zum Bezug der Quelle:
bezogen von:
Angabe, ob es sich um Herstellerin/Hersteller, Lieferantin/Lieferanten oder Nutzerin/Nutzer handelt
Angaben zur Weitergabe der Quelle:
Weitergabe an:
Angabe, ob es sich um Herstellerin/Hersteller, Lieferantin/Lieferanten oder Nutzerin/Nutzer handelt
Angaben zur Bewilligung der Empfängerin/des Empfängers:
Geschäftszahl, Ausstellungsdatum, gegebenenfalls Gültigkeitsdauer
Angaben zur operativen Kontrolle der Quelle:
allfällige sonstige Angaben zur Quelle:
Datum und Ort des Wiederauffindens
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Dokumentnummer
NOR40225538