Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 106/2020Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 106 aus 2020,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ANHANG IIIANHANG römisch drei
LISTE DER ANDEREN STAATEN NACH DEN ARTIKELN 3, 4 UND 8 DES ABKOMMENS SOWIE ANHANG ILISTE DER ANDEREN STAATEN NACH DEN ARTIKELN 3, 4 UND 8 DES ABKOMMENS SOWIE ANHANG römisch eins
Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr).
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020
Dokumentnummer
NOR40225643