Rechtstracker.at

Anl. 2 IntV 2020

Fassungen
ab 01.08.2020 — BGBl. II Nr. 343/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.08.2020 BGBl. II Nr. 343/2020 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Interventionsverordnung 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 343 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.08.2020BGBl. II Nr. 343/2020

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

IntV 2020

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage 2

Zu den Paragraphen 6 und 13

Struktur und Inhalt des Maßnahmenkataloges

Diese Anlage enthält Interventionsmaßnahmen für die verschiedenen Phasen einer Notfallexpositionssituation sowie für die Spätphase.

A. Maßnahmen in der Vorwarnphase:

  • Strichaufzählung
    Aktivierung des Notfallmanagements
  • Strichaufzählung
    Regelmäßige Information der Öffentlichkeit
  • Strichaufzählung
    Warnung der betroffenen Bevölkerung
  • Strichaufzählung
    Ankündigung des Aufenthalts in Gebäuden
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung der Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Nutztierhaltung:
    • Strichaufzählung
      Unverzügliche Ernte von vermarktungsfähigen Produkten, insbesondere von lagerfähigen Produkten
    • Strichaufzählung
      Schließen von Gewächshäusern
    • Strichaufzählung
      Verbringung von Nutztieren in Stallungen
    • Strichaufzählung
      Schließen von Stallungen, Vorplatzausläufen und Abdecken von Offenfronten
    • Strichaufzählung
      Unterbinden des Zulaufs von Zisternen und Wasserspeichergefäßen

B. Maßnahmen in der Kontaminierungsphase:

  • Strichaufzählung
    Regelmäßige Information der Öffentlichkeit
  • Strichaufzählung
    Alarmierung der betroffenen Bevölkerung
  • Strichaufzählung
    Verstärktes Mess- und Probenahmeprogramm
  • Strichaufzählung
    Aufenthalt in Gebäuden
  • Strichaufzählung
    Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten
  • Strichaufzählung
    Schließen von Fenstern und Türen, Abschalten von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Strichaufzählung
    Empfehlung zum Konsumverzicht kontaminierter Lebensmittel (aus der Selbstversorgung), insbesondere von Freilandgemüse
  • Strichaufzählung
    Empfehlung zum Nichtbetreten von gefährdeten Gebieten – Zugangsbeschränkung
  • Strichaufzählung
    Aufenthaltsbeschränkungen im Freien zB Absage von Veranstaltungen im Freien
  • Strichaufzählung
    Beschränkung von Arbeiten im Freien
  • Strichaufzählung
    Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bei Interventionen und dringend notwendigen Arbeiten
  • Strichaufzählung
    Empfehlung besonderer Hygienemaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Schutz vor Kontaminationen der Haut im Freien
  • Strichaufzählung
    Dekontaminierung von Personen und Haustieren vor Betreten der Wohnung
  • Strichaufzählung
    Medizinische Beratung
  • Strichaufzählung
    Reiseempfehlungen und -einschränkungen
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Nutztierhaltung:
    • Strichaufzählung
      Weideverbot für Nutztiere
    • Strichaufzählung
      Einschränkungen der Nutzung von Futtermitteln
    • Strichaufzählung
      Verzicht auf die Speicherung und Nutzung kontaminierten Wassers
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung von Lebensmitteln:
    • Strichaufzählung
      Einschränkungen des Inverkehrbringens von Lebensmitteln

C. Maßnahmen in der Zwischen- und Spätphase:

  • Strichaufzählung
    Überprüfung der Interventionsmaßnahmen aus der Vorwarn- und Kontaminierungsphase
  • Strichaufzählung
    Information der Öffentlichkeit:
    • Strichaufzählung
      Regelmäßige Information der Öffentlichkeit
    • Strichaufzählung
      Information der betroffenen Bevölkerung über mögliche Gesundheitsrisiken und über die verfügbaren Mittel zur Verringerung ihrer Exposition
  • Strichaufzählung
    Verstärktes Probenahmeprogramm, Überwachung von Lebens- und Futtermitteln, Umweltüberwachung (System zur Überwachung der Strahlenexposition, Langzeitmonitoring)
  • Strichaufzählung
    Reiseempfehlungen und -einschränkungen
  • Strichaufzählung
    Vermeidung bzw. Einschränkung von Sport im Freien in höher kontaminierten Gebieten
  • Strichaufzählung
    Wechsel von Luftfiltern in Anlagen und Fahrzeugen
  • Strichaufzählung
    Reinigen von kontaminierten Fahrzeugen
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen bei Interventionen und dringend notwendigen Arbeiten
  • Strichaufzählung
    Zugangsbeschränkungen zu bzw. Sperren von hoch kontaminierten Gebieten:
    • Strichaufzählung
      Abgrenzung der betroffenen Gebiete
    • Strichaufzählung
      Bestimmung der betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung
    • Strichaufzählung
      Kontrollierter Zugang zu bzw. Sperren von betroffenen Gebieten
    • Strichaufzählung
      Beschränkungen für die Lebensbedingungen in diesen Gebieten
  • Strichaufzählung
    Temporäre Umsiedlung
  • Strichaufzählung
    Langfristige Umsiedlung
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Nutztierhaltung:
    • Strichaufzählung
      Einschränkung der Nutzung von Futtermitteln
    • Strichaufzählung
      Einschränkung des Inverkehrbringens von Futtermitteln
    • Strichaufzählung
      Vorrangige Verwendung von unkontaminiertem Futter während der letzten Wochen vor der Schlachtung
    • Strichaufzählung
      Beschränkungen für das Aufbringen von Klärschlamm
    • Strichaufzählung
      Entsorgungsmaßnahmen von kontaminierten pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln – In-situ-Entsorgung
    • Strichaufzählung
      Maßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher Kontamination durch kontaminiertes Wasser
    • Strichaufzählung
      Vorverlegung des Zeitpunkts der Schlachtung von Nutztieren
    • Strichaufzählung
      Verschieben der Ernte zwecks Abklingen kurzlebiger Radionuklide
    • Strichaufzählung
      Lagerung von Futtermitteln zwecks Abklingen kurzlebiger Radionuklide
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen landwirtschaftlich genutzter Böden
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich Lebensmittelerzeugung und -inverkehrbringung sowie Konsum von Lebensmitteln:
    • Strichaufzählung
      Entsorgung von kontaminierten tierischen Lebensmitteln: Milch
    • Strichaufzählung
      Entsorgung von kontaminierten tierischen Lebensmitteln, insbesondere Fleisch
    • Strichaufzählung
      Entsorgungsmaßnahmen von kontaminierten pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln – In-situ-Entsorgung
    • Strichaufzählung
      Geeignete industrielle Verarbeitung von Lebensmitteln zur Verringerung der Kontamination
    • Strichaufzählung
      Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln zwecks Abklingen kurzlebiger Radionuklide
    • Strichaufzählung
      Behandlung von Lebensmitteln im Haushalt
  • Strichaufzählung
    Dekontaminierungsmaßnahmen in Siedlungsgebieten:
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Erdreich, Grasflächen und Pflanzen
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Gebäuden
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Innenraumflächen und Gegenständen in Gebäuden
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Straßen und Plätzen
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Kinderspielplätzen
  • Strichaufzählung
    Entsorgung kontaminierter Materialien:
    • Strichaufzählung
      Schutzmaßnahmen bei Entsorgung kontaminierter Abfälle und Klärschlämme
    • Strichaufzählung
      Transport und Verbrennung von Klärschlamm in Müllverbrennungsanlagen
    • Strichaufzählung
      Behandlung von kontaminierten Luftfiltern
  • Strichaufzählung
    Registrierung, Gesundheitsscreening und medizinische Langzeitüberwachung
  • Strichaufzählung
    Einrichtung einer Infrastruktur zur Unterstützung von Selbsthilfe-Schutzmaßnahmen in betroffenen Gebieten

Schlagworte

Reiseeinschränkung, Lebensmittelinverkehrbringung, Messprogramm, Lüftungsanlage, Zwischenphase, Vorwarnphase, Lebensmittel

Im RIS seit

05.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020

Gesetzesnummer

20011252

Dokumentnummer

NOR40225672