Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BMSGPK-Grundausbildungsverordnung 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 356/2020 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 90/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 356 aus 2020, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
3. Abschnitt
Ressortspezifische IT-Schulung und Einführungsveranstaltung
§ 7.Paragraph 7,
Möglichst vor dem Beginn der theoretischen Grundausbildung bekommen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Einschulung in ressortspezifischen IT-Anwendungen und besuchen die Einführungsveranstaltung des BMSGPK. In der Einführungsveranstaltung erfolgt die Vermittlung wichtiger Informationen durch den Dienstgeber sowie die Vorstellung der Personalvertretung, der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming und der Mobbingpräventionsbeauftragten. Sie ist von der jeweiligen Dienststelle zu organisieren.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2023
Dokumentnummer
NOR40225723